Versicherungen

In der Schweiz ist die Osteopathie eine Therapieform zur Erstbehandlung. Sie können direkt einen Termin bei einem Osteopath vereinbaren, ohne sich vorher eine ärztliche Verordnung einholen zu müssen.

Die Übernahme der Behandlungskosten geschieht mit Hilfe ihrer Zusatzversicherung (Komplementär-/Alternativmedizin) und ist nicht von der Grundversicherung (KVG) abhängig.

Bitte erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenversicherung, um vor Behandlungsantritt abzuklären, ob eine Übernahme von Behandlungsleistungen gewährleistet ist.

Ich bin im Erfahrungsmedizinischen Register (EMR), der Stiftung zur Annerkennung und Entwicklung der Alternativ- und Komplementärmedizin (ASCA) sowie den Gesundheitskassen Visana und EGK registriert.